Von befreundeten Eltern hört man oft den Rat, sich möglichst schon vor der Geburt einmal mit dem Papierkram auseinander zu setzen, damit man dann nach der Geburt die Sachen möglichst schnell losschicken kann. Wer mich kennt, weiß, dass ich eine ziemliche Abneigung gegen Papierkram aller Art habe. Um den Überblick nicht völlig zu verlieren, welchen Zettel man dann am Ende mit welchem Antrag wo einreichen muss, habe ich mir eine kleine Übersicht erstellt. Ich kann nicht garantieren, dass sie komplett vollständig ist, doch vielleicht hilft sie dem ein oder anderen von euch auch weiter.
Eckdaten für die unten stehende Beschreibung: Angestellt und Wohnsitz in Niedersachsen
Mutterschutzgeld
- Wer zahlt?
Das Mutterschutzgeld zahlt eure Krankenkasse, wenn ihr als Angestellte arbeitet. Solltet ihr als Selbstständige arbeiten, erkundigt euch rechtzeitig, ob euch trotzdem Mutterschutzgeld zusteht. Gegebenenfalls zahlt euch euer Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschutzgeld. Das müsstet ihr mit der Personalabteilung eures Arbeitgebers klären. - Was benötigt ihr?
Ab der 33. Schwangerschaftswoche könnt ihr euch von eurem Frauenart eine Bescheinigung ausstellen lassen, auf der euer voraussichtlicher Entbindungstermin vermerkt ist. Dieser Zettel sieht aus wie ein Rezept für die Apotheke (also A6 und gelb). Auf der Rückseite müsste ihr ein paar Angaben zu eurem Arbeitgeber und eurer Bankverbindung machen. Und natürlich das Unterschreiben nicht vergessen.
Zusätzlich ist an dem Zettel eine Ausfertigung für euren Arbeitgeber dabei. Wenn ihr vorab nicht bereits eine gesonderte Bescheinigung einreichen musstet, will euer Arbeitgeber diesen Zettel sehr wahrscheinlich haben.
Den Zettel schickt ihr zu eurer Krankenkasse bzw. gebt ihn in der lokalen Stelle ab, sofern ihr vor Ort eine Beratungsstelle habt. - Wie geht es weiter?
Innerhalb recht kurzer Zeit erhaltet ihr dann das Mutterschutzgeld für die ersten 6 Wochen von eurer Krankenkasse überwiesen. Wenig später wird euch eure Krankenkasse zwei Schreiben schicken. Eines zur “Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld für Beschäftigte” und einmal einen Antrag für die Familienversicherung eures Kindes. Die ausgefüllte Erklärung sendet ihr zusammen mit einer Geburtsbescheinigung wieder zurück an die Krankenkasse. Wenn alles bearbeitet wurde, solltet ihr das Mutterschutzgeld für die 8 Wochen nach der Geburt erhalten, sowie Post mit einem Nachweis über das Mutterschaftgeld.
Elterngeld
- Wer zahlt?
Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes. Die Bearbeitung nimmt jedoch das jeweilige Bundesland vor. In Niedersachsen reicht man den Antrag beim Fachbereich Jugend und Familie ein. Elterngeld wird nur bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt, man sollte den Antrag also nicht zu lange liegen lassen. - Was benötigt ihr?
Hier wird es schon etwas komplizierter und es ist wirklich sinnvoll, sich vorab schon einmal damit zu befassen. Die Angaben hier beziehen sich auf den Antrag in Niedersachsen. Ich kann nicht ausschließen, dass es hier Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt.- Nachweis über Mutterschaftsgeld (erhaltet ihr von der Krankenkasse)
- Geburtsbescheinigung
- Antrag auf Elterngeld und Erklärung zum Einkommen
Wichtig: Ihr füllt diesen Antrag erstmal nur für den aus, der Elterngeld bekommen soll. Wenn ihr noch nicht wisst, ob ihr die Partnermonate in Anspruch nehmt, müsste ihr abgesehen vom Namen eures Partners nicht sämtliche Sachen für ihn (bzw. sie) mit ausfüllen. - Lohn-/Gehaltsabrechnungen – 12 Stk vor Beginn des Mutterschutzes zzgl. Abrechnung(en) der Mutterschutz-Monate und des Monats der Geburt wg. Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
- Was ihr wissen solltet?
- Wenn ihr als Mutter das Elterngeld beantragt, wird euch das Mutterschutzgeld mit angerechnet. Streng genommen erhaltet ihr also nicht 12 Monate Elterngeld, sondern nur ca. 10 Monate.
- ElterngeldPlus ist nichts weiter als die Splittung des Elterngeldes. Aus einem Elterngeld-Monat können so 2 ElterngeldPlus-Monate gemacht werden, in denen ihr jeweils das halbe monatliche Elterngeld erhaltet. Ihr erhaltet also durch das ElterngeldPlus nicht mehr Leistung, sondern streckt sie einfach über einen längeren Zeitraum.
- Elternzeit und Elterngeld stehen in keinem direkten Zusammenhang miteinander. Ihr bekommt Elterngeld nur, wenn ihr in Elternzeit geht bzw. eure Arbeitszeit entsprechend reduziert. Aber nicht für jeden Monat Elternzeit gibt es Elterngeld.
- Wie geht es weiter?
Ihr könnt den Antrag vor Ort abgeben oder postalisch einschicken. – Wie es dann genau weitergeht, werde ich in ein paar Wochen berichten können. - Weitere Informationen:
Kindergeld
- Wer zahlt?
Das Kindergeld wird von der Familienkasse ab dem Monat der Geburt gezahlt. Es ist dabei egal, wann im Monat das Kind zur Welt kam. Die Leistung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Der Zeitdruck ist hier also nicht ganz so hoch. - Was benötigt ihr?
- Geburtsbescheinigung
- Eure Steuernummer (solltet ihr 2008 zugeschickt bekommen haben, steht im Zweifel auf eurem letzten Einkommenssteuerbescheid drauf)
- Steuernummer eures Kindes (erhaltet ihr postalisch nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern; kann bis zu 6 Wochen dauern)
- Antrag auf Kindergeld
- Anlage Kind
- Wie geht es weiter?
Auch hier kann ich noch nicht aus eigener Erfahrung berichten. Bekannte berichten, dass das Kindergeld recht schnell bearbeitet wird und teils schon nach 2 Tagen alles erledigt war. Wir lassen uns überraschen. - Weitere Informationen:
Zusammenfassung
Ich habe versucht, die verschiedenen benötigten Dokumente in einem Ablaufplan aufzuführen, der nun bei uns ausgedruckt liegt und wo wir abhaken können, was wir haben und was uns noch fehlt. Wenn ihr wollt, könnt ihr sie euch auch einfach ausdrucken und dran entlang hangeln. Wenn ihr nicht in Niedersachsen wohnt, solltet ihr schauen, ob es dort Abweichungen bei den benötigten Dokumenten gibt.
Grundsätzlich könnt ihr – abgesehen vom ersten Teil des Mutterschutzgeldes – nichts von diesem Papierkram vor der Geburt abschließen, da ihr natürlich den genauen Geburtstermin eures Kindes benötigt. Doch nicht nur das. Als Nachweis über die Höhe und Dauer des Arbeitgeberzuschusses soll ich die Gehaltsabrechnung des Geburtsmonats einreichen. Da unser Krümelchen ja voraussichtlich Anfang Juli kommt, können wir den Antrag dann sowieso erst Ende des Monats stellen, wenn mein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnungen soweit abgeschlossen hat.
Anmerkung und Kritik zur Bürokratie
Insgesamt fühlt sich das für mich alles ein wenig nach “Asterix & Obelix” auf der Suche nach dem Passierschein A38 an.
Da es über soziale Netzwerke scheinbar das Missverständnis gab, dass ich mich darüber ärgere, Anträge zu stellen, um Leistung zu erhalten. Darum geht es mir nicht. Es geht mir darum, dass mir das in Zeiten des 21. Jahrhunderts alles sehr ineffizient erscheint.
Wenn das Bundeszentralamt für Steuern automatisch über die Geburt informiert wird und damit die Steuernummer des Kindes vergibt, warum können die anderen beiden Ämter nicht auch informiert werden? Warum kann das Finanzamt, dass ganz sicher ziemlich genau weiß, was ich so verdiene, denn sie holen sich ja schließlich die Lohnsteuer bei meinem Arbeitgeber ab, nicht die entsprechende Information für den Elterngeldantrag bereitstellen?
Ein sinniger Ablauf wäre für mich, wenn es eine zentrale Stelle gäbe, die Elterngeld und Kindergeld anstoßen und nur bei Bedarf sich zusätzliche Informationen von den Eltern holen, statt eine solche Beschäftigung auf beiden Seiten (Eltern wie auch Ämter) auszulösen. Denn jeder Papierantrag muss auch wieder gelesen werden und wenn es wie beim Arbeitsamt ist, wird der dann wieder gescannt. Das sind die Aspekte, die für mich ganz massiv nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme klingen.